Was tun im Trauerfall
Was tun im Trauerfall
1. Schritt – Trauerfall
Tritt ein Trauerfall in einer Privatwohnung ein, müssen Sie zunächst nur zwei Dinge tun: Rufen Sie folglich bitte umgehend einen Arzt (Hausarzt/Notarzt). Der Arzt muss den Tod feststellen und eine Todesbescheinigung ausstellen, die danach beim Verstorbenen verbleibt.
Rufen Sie uns an: (0171) 76 38 652.
Wir kommen auf Wusch sofort zu Ihnen, auch nachts und an Feiertagen. Befindet sich die oder der Verstorbene im Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung wie Seniorenheim oder Pflegeeinrichtung, setzen wir uns schnellstmöglich mit der zuständigen Verwaltung in Verbindung.
2. Schritt
In einem persönlichen Gespräch in unserem Bestattungsinstitut oder bei Ihnen zu Hause besprechen wir anschließend detailliert alle weiteren Schritte. Wenn es Ihnen möglich ist, halten Sie bitte folgende Dokumente bereit:
- Todesbescheinigung des Arztes
- Geburtsurkunde (nur bei Ledigen)
- Personalausweis oder Reisepass der/des Verstorbenen
- Heiratsurkunde oder Stammbuch bei Verheirateten
- ggf. Scheidungsurteil (Original) mit Rechtskraftvermerk
- ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
- ggf. Graburkunde über das Nutzungsrecht an einer vorhandenen Grabstelle
Gegebenenfalls nachreichen können Sie:
- Versicherungskarte der Krankenkasse
- weitere Versicherungsunterlagen (Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen)
- ggf. Behindertenausweis
- Rentenunterlagen (letzter Rentenbescheid)
- Pensionsunterlagen, sonstige Versorgungen